Garantiebestimmungen für Tischtennisoberflächen (outdoor)

Hiermit gewährt die Sponeta GmbH auf Grundlage ihrer Geschäftsbedingungen eine Haltbarkeitsgarantie von 10 Jahren bzgl. der Outdoor-Oberfläche für Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, insbesondere aber für:

- gleichbleibende mechanische Eigenschaften,
- hohe Schlag- und Bruchfestigkeit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch,
- die Wetterbeständigkeit und Lichtechtheit im Innen- und Außenbereich gemäß EN  438-2 Abschnitt 29 (EN ISO 4892-2), Grad 3.

Die Outdoor-Oberflächen entsprechen den Anforderungen der EN 438-6 für Kompaktplatten Typ EGS in der Außenanwendung.

Transportschäden und Schäden aufgrund nicht sachgerechter Lagerung werden von dieser Garantie nicht erfasst. Ebenfalls nicht inbegriffen sind Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs oder unsachgemäßer Reinigung und Pflege sowie durch Sand oder Schleifmittel hervorgerufene Beschädigungen. Die Beweislast, dass die Schäden nicht auf vorgenannte Umstände zurückzuführen sind, obliegt dem Kunden.

Die Behebung des von der Firma Sponeta als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt durch Lieferung einer mangelfreien Oberfläche (ggf. eines Nachfolgemodells).

Für den Fall, dass sich der geltend gemachte Fehler im Nachhinein nicht als Garantiefall herausstellt, ist der entstandene Schaden durch den Kunden/Auftraggeber zu ersetzen.

Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferung des TT-Tisches. Der Garantieanspruch verjährt innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Mangels während der Garantiezeit. Er muss schriftlich begründet, unter Vorlage der Originalrechnung/Quittung geltend gemacht werden.

Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel an der TT-Oberfläche werden durch diese Garantie nicht begründet.

Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt.

Gewährleistungsrechte werden von dieser Garantie nicht berührt.

Die Garantie unterliegt den deutschen Gesetzen.

 

Schlotheim, Januar 2015